2.2. Vertragsentstehung 2.2.1. Bestrebungen einer einvernehmlichen Lösung Um die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Lösung sondieren zu können, fand am 16. September 2013 zwischen den Klägern und der Beklagten eine erste Sitzung statt. Am 27. September 2016 fand ein weiteres Treffen statt. In der Folge stellte B._____ der Kläger I._____, Verantwortlicher für Recht und Ressourcenmanagement bei der Beklagten, wunschgemäss eine Zusammenstellung der Investitionen in die Liegenschaft C zu. Im Rahmen der Sitzung erklärten sich die Kläger zudem damit einverstanden, dass die Beklagte eine Verkehrswertschätzung der Liegenschaft einholt (Klage Ziff. B.I.4; Replik S. 4; Antwort Rz.