Die Parzellen Nr. aaa und bbb in X._____ ("Liegenschaft C") standen seit Ende 2001 im Eigentum der Kläger (Klagebeilage [KB] 3). Das Anwesen umfasst ein Areal von rund 12'000.00 m2 Fläche mit Villa und verschiedenen Nebengebäuden. Vor dem Kauf der Parzellen waren die Kläger seit 1989 Nutzniesser des Anwesens (Klage S. 2). Auszug aus dem Geoportal des Kantons L._____ […]: […] 1.2. Beklagte Die Beklagte ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in V._____. Sie bezweckt im Wesentlichen […].