3.3. Mit Eingabe vom 22. Februar 2024 reichte die Klägerin die Klage vom 8. Februar 2024 unverändert beim Handelsgericht ein. -3- 4. 4.1. Mit Verfügung vom 23. Februar 2024 bestätigte der Vizepräsident des Handelsgerichts den Parteien den Eingang der Klage und setzte der Klägerin Frist bis 11. März 2024 zur Bezahlung des Gerichtskostenvorschusses in Höhe von Fr. 18'430.00.