4.3. Würdigung Die Rechnung der Klägerin vom 23. Oktober 2023 über den von der Beklagten noch geschuldeten Betrag von Fr. 100'000.00 enthält den Vermerk "Besten Dank für die Ueberweisung in den nächsten 14 Tagen". Wie die Klägerin korrekt ausführt, ist diese Zahlungsfrist damit am 6. November 2023 abgelaufen und die Beklagte befand sich ab dem 7. November 2023 in Verzug. Der Klägerin ist somit für den Betrag von Fr. 100'000.00 ein Verzugszins von 5 % ab dem 7. November 2023 zuzusprechen.