3.3. Würdigung Die zwei Doppeleinfamilienhäuser und das Einfamilienhaus an der Z- Strasse in W._____ wurden gebaut, zwischen dem 24. und 30. August 2023 abgenommen und den neuen Eigentümern übergeben. Die aus dem Vertrag vom 12./21. Dezember 2023 vereinbarte Vergütung von total Fr. 500'000.00 ist demnach geschuldet. Davon hat die Beklagte jedoch erst Fr. 400'000.00 bezahlt, so dass sie der Klägerin den Ausstand von Fr. 100'000.00 noch zu bezahlen hat.