die erforderlichen Planungsund Bauleitungsleistungen erstellt und ausgeführt zu haben. Die Abnahmen und Schlüsselübergaben der beiden Doppeleinfamilienhäuser und des Einfamilienhauses seien nachweislich zwischen dem 24. und 30. August 2023 erfolgt, so dass das vereinbarte Honorar von insgesamt Fr. 500'000.00 geschuldet sei. Davon habe die Beklagte bisher Fr. 400'000.00 bezahlt, so dass Fr. 100'000.00 noch offen seien (Klage IV. Rz. 1).