7. Mit Eingabe vom 25. Februar 2025 teilte die Beklagte mit, sie möchte das vorliegende Verfahren direkt vor dem Obergericht verhandeln. Ihre Rechtsvertretung werde sich mit dem Handelsgericht in Verbindung setzen. Das Handelsgericht zieht in Erwägung: 1. Prozessvoraussetzungen Das Gericht prüft die Prozessvoraussetzungen von Amtes wegen (Art. 60 ZPO). Darunter fallen insbesondere die örtliche und die sachliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts (Art. 59 Abs. 2 lit. b ZPO).