5. 5.1. Mit Verfügung vom 9. Dezember 2024 bestätigte der Präsident den Parteien den Eingang der Klage vom 5. Dezember 2024 und setzte der Klägerin Frist bis zum 17. Dezember 2024 zur Bezahlung eines Gerichtskostenvorschusses von Fr. 7'770.00. Diese Verfügung wurde der Beklagten am 17. Dezember 2024 zugestellt. 5.2. Nachdem die Klägerin den Kostenvorschuss bezahlt hatte, verfügte der Präsident am 13. Dezember 2024 die Zustellung des Doppels der Klage mit den Beilagen an die Beklagte und setzte ihr eine Frist zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis zum 31. Januar 2025 (unter Berücksichtigung der Gerichtsferien).