3.6. Am 26. August 2023 stellte die Klägerin der Beklagten eine weitere Akontorechnung in Höhe von Fr. 50'000.00 aus. Die Beklagte hat diese Akontorechnung per Valuta 16. Dezember 2023 an die D._____ AG beglichen (Klage III. Rz. 12; KB 20). 3.7. Die beiden Doppeleinfamilienhäuser und das Einfamilienhaus an der Z- Strasse in W._____ wurden zwischen dem 24. und dem 30. August 2023 abgenommen und den neuen Eigentümern übergegeben (Klage III. Rz. 9- 15; KB 16-23). 3.8. Am 23. Oktober 2023 stellte die Klägerin die letzte Rechnung in Höhe von Fr. 100'000.00 aus. Diese Rechnung war innerhalb von vierzehn Tagen zahlbar (Klage III. Rz. 17; KB 24).