Unterdach Fr. 100'000.00 - Nach Schlüsselübergabe zum (4. Haus) Fr. 150'000.00 3.2. Die Klägerin erstellte in der Folge die für die Baueingabe notwendigen Pläne (Klage III. Rz. 2; KB 6). Am F hat die Gemeinde W._____ die entsprechende Baubewilligung unter Bedingungen und Auflagen erteilt (Klage III. Rz. 3; KB 7). 3.3. Im März/April 2022 wurde mit der Ausführung des Bauprojekts begonnen, weshalb die Klägerin am 23. März 2022 eine Akontorechnung in Höhe von Fr. 200'000.00 an die Beklagte ausstellte. Diese Akontorechnung wurde von der Beklagten per Valuta 6. April 2022 bezahlt (Klage III. Rz. 4; KB 8- 10). -3-