3.3. Würdigung Die Klägerin hat die für die Baubewilligung des Neubaus eines Terrassenhauses an der Y-Strasse in Z._____ erforderlichen Pläne und Dokumente erstellt, so dass die Stadt Z._____ am D die entsprechende Baubewilligung erteilt hat. Demnach schuldet die Beklagte der Klägerin die beiden Akontozahlungen "Bei Baueingabe" in Höhe von Fr. 25'000.00 und "Bei Erteilung der Baubewilligung" in Höhe von Fr. 75'000.00, d.h. insgesamt Fr. 100'000.00.