Die Stadt Z._____ habe die Baubewilligung am D erteilt, so dass die vereinbarten Akontozahlungen "Bei Baueingabe" in Höhe von Fr. 25'000.00 und "Bei Erteilung der Baubewilligung" in Höhe von Fr. 75'000.00 von der Beklagten geschuldet und durch diese zu bezahlen seien (Klage IV. Rz. 1).