3. 3.1. Am 22. September 2021 schlossen die Parteien einen Vertrag über Architekturleistungen (Baueingabe und Planung) betreffend den Neubau eines Terrassenhauses an der Y-Strasse in Z._____. Der vereinbarte Werklohn betrug Fr. 175'000.00, zahlbar mittels vier Akontozahlungen (Klage III. Rz. 1; KB 4): - Bei Baueingabe Fr. 25'000.00 - Bei Erteilung der Baubewilligung Fr. 75'000.00 - Nach Erstellen der Ausführungspläne Fr. 50'000.00 - Bei Baubeginn (Best. Ausführungspläne) Fr. 25'000.00