2. Der Rechtsvorschlag in der Betreibungs-Nr. aaa des Betreibungsamtes R._____ wird im Umfang von Fr. 507.95 zzgl. Zins zu 5 % seit 10. Juli 2024 und im Umfang von Fr. 17.50 beseitigt. 3. Die Gerichtskosten von Fr. 1'012.00 werden der Beklagten auferlegt und mit dem von der Klägerin geleisteten Kostenvorschuss in derselben Höhe verrechnet. Die Beklagte hat der Klägerin den Betrag von Fr. 1'012.00 direkt zu ersetzen. 4. Die Beklagte hat der Klägerin eine gerichtlich festgelegte Parteientschädigung in der Höhe von Fr. 1'099.00 zu bezahlen. - 10 -