6. Beseitigung Rechtsvorschlag Die Klägerin beantragt in ihrem Rechtsbegehren Ziff. 3 die Aufhebung des Rechtsvorschlags in der Betreibung Nr. aaa (Zahlungsbefehl vom 10. Juli 2024; KB 8) im Umfang des Rechtsbegehrens Ziff. 1. Gemäss Art. 79 Abs. 1 SchKG kann ein Gläubiger, gegen dessen Betreibung Rechtsvorschlag erhoben worden ist, die Fortsetzung der Betreibung