5.3. Die Rechnung vom 21. September 2023 enthält den Vermerk "Zahlbar bis 01.11.2023" (KB 5) und die Rechnung vom 29. September 2024 den Vermerk "Zahlbar bis 05.11.2024" (KB 6). Diese Zahlungsvermerke gehen der 30-tägigen Zahlungsfrist von Ziff. 15 GT 3a als Individualabrede vor.