4.2. Die Klägerin stellte der Beklagten für die Rechnung 2023 am 16. November 2023 und am 14. Dezember 2023 sowie für die Rechnung 2024 am 14. November 2024 eine schriftliche Mahnung zu (Klage Rz. 15). 5. 5.1. Die Klägerin trat ihre Forderung aus dem Jahr 2023 mittels Generalzession an die B._____ ab (Klage Rz. 16; KB 7). 5.2. Die B._____ betrieb die Beklagte für die Forderung von Fr. 507.95 zuzüglich 5 % Zins seit dem 10. Juli 2024. Gegen den Zahlungsbefehl des Betreibungsamtes R._____ vom 10. Juli 2024 (Betreibungs-Nr. aaa) erhob die Beklagte am 11. Juli 2024 Rechtsvorschlag (Klage Rz. 16; KB 8).