2. Die Beklagte ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Q._____. Sie bezweckt im Wesentlichen […] (KB 2). 3. Die Beklagte nutzt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit urheberrechtlich geschützte Werke und Leistungen, deren Rechte die Klägerin nach Massgabe des Gemeinsamen Tarifs 3a (GT 3a) wahrnimmt (Klage Rz. 9). 4. 4.1. Die Klägerin stellte der Beklagten die Vergütung für das Jahr 2023 am 21. September 2023 in Höhe von Fr. 507.95 (KB 5) und für das Jahr 2024 am 29. September 2024 in Höhe von Fr. 509.35 (KB 6) in Rechnung (Klage Rz. 14).