MSchG stellen demgemäss auf das Kriterium der gleichen oder gleichartigen Waren ab. Die Waren sind gleich, wenn die Waren des jüngeren Zeichens vollständig von den Waren erfasst werden, für welche die ältere Marke geschützt ist,41 die von der jüngeren Marke beanspruchte Ware also unter den von der älteren Marke geschützten Oberbegriff fällt.42