5.3.3. Warenidentität Entsprechend dem Spezialitätsprinzip beschränkt sich der Schutz einer Marke grundsätzlich auf die gleichen und gleichartigen Waren, für die sie bestimmt ist.40 Die relativen Ausschlussgründe von Art. 3 MSchG stellen demgemäss auf das Kriterium der gleichen oder gleichartigen Waren ab.