Ein solches besteht bereits dann, wenn die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien ungewiss sind und die Ungewissheit durch die richterliche Feststellung behoben werden kann, sofern die Fortdauer der Ungewissheit der klagenden Partei nicht mehr zugemutet werden darf, weil sie sie in ihrer Bewegungsfreiheit hindert.37 Ein Inhaber einer älteren Marke, in deren Schutzbereich die nichtig zu erklärende Marke fällt, weist ohne weiteres ein schutzwürdiges Interesse auf.38