5.1.4. Würdigung Die Klägerin reichte ihre Klage unter der Bezeichnung "A._____" ein. Sie hat dargelegt, dass das spanische Wort "COMPAÑIA" mit "CIA" abgekürzt wird, ebenso wie S.A. DE C.V. die Abkürzung für "SOCIEDAD ANONIMA DE CAPITAL VARIABLE" darstellt. Die Steuerbescheinigung in KB 6.1 weist daher keine andere Person aus, sondern lediglich die ausgeschriebene Form ihrer Firma, nämlich "F._____".