5. Nichtigkeitsklage gemäss Art. 52 MSchG 5.1. Parteibezeichnung 5.1.1. Beklagte Die Beklagte behauptet, die Klägerin sei im Rubrum der Klage wie auch im Swissreg als "A._____" aufgeführt, im Handelsregisterauszug der Beilage 6.1 der Klage stehe hingegen "F._____". Somit existiere eine Diskrepanz zwischen der in der Klage aufgeführten Klägerin und der mit Handelsregisterauszug belegten Partei. Folglich sei die Aktivlegitimation nicht gegeben (Antwort Rz. 15 f.).