1. Prozessvoraussetzungen Das Gericht tritt auf eine Klage ein, wenn die Prozessvoraussetzungen erfüllt sind (vgl. Art. 59 Abs. 1 ZPO), was es von Amtes wegen prüft (Art. 60 ZPO). Zu den Prozessvoraussetzungen gehören insbesondere die internationale, die örtliche und die sachliche Zuständigkeit des angerufenen Gerichts (Art. 59 Abs. 2 lit. b ZPO).