3.7. Innert erstreckter Frist erstatteten die Beklagte am 16. Oktober 2025 und die Klägerin am 17. Oktober 2025 je einen Schlussvortrag. 3.8. Mit Eingabe vom 7. November 2025 reichte die Beklagte eine Stellungnahme zum Schlussvortrag der Klägerin sowie ihre Kostennote ein. 3.9. Mit Verfügung vom 17. November 2025 wurde die Streitsache dem Handelsgericht überwiesen. -6- Das Handelsgericht zieht in Erwägung: