2.2. Die Beklagte liess am AA die Marke […] Nr. AB hinterlegen, welche am E._____ im Swissreg für "Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente" eingetragen wurde (Antwortbeilage [AB] 3). Die Beklagte ist weiter Inhaberin der streitgegenständlichen Schweizer Wortmarke Nr. AD "C._____". Diese wurde am AE hinterlegt und am AF unter anderem für folgende Waren der Klasse 14 eingetragen (KB 17): "Edelmetalle und deren Legierungen; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine und Halbedelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente".