Der Klägerin ist für den Betrag von Fr. 70'000.00 ein Verzugszins von 4 % ab dem 23. Mai 2024 zuzusprechen. 5. Betreibungskosten 5.1. Parteibehauptungen Die Klägerin macht in Rechtsbegehren Ziff. 1 die Zahlungsbefehlskosten in Höhe von Fr. 104.00 geltend.