3.3.3. Ungerechtfertigte Bereicherung aufgrund nichtigem Reservationsvertrag Die Klägerin hat unstrittig aufgrund des nichtigen Reservationsvertrags eine Anzahlung in Höhe von Fr. 70'000.00 getätigt. Für diese Zahlung bestand damit von Anfang an kein gültiger Rechtsgrund. Geldleistungen, die hinsichtlich eines nichtigen Grundstückkaufvertrags geleistet wurden, führen gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung grundsätzlich zu Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht.26