Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, ist diese Vereinbarung wirkungslos. Verstreicht diese Frist zur Vertragsaufsetzung ebenso, wird dem Käufer die Anzahlung, sofern geleistet, zurückgestattet. Der Verkäufer behält sich vor einen allfälligen, nachweisbaren Schaden in Abzug zu bringen."