" XII. Gültigkeit und Kündigung der Reservationsvereinbarung […] Die Reservationsvereinbarung und die aufgeführte Anzahlung räumen dem Käufer den Zuschlag ein, sofern bis zum o.g. Termin ein notarieller Kaufvertrag mit unwiderruflichem Zahlungsversprechen zustande kommt. Erfolgt die Anzahlung nicht fristgerecht, ist diese Vereinbarung wirkungslos.