3.3. Würdigung 3.3.1. Formungültiger Vorvertrag Die Klägerin hat sich mit Unterzeichnung des Reservationsvertrags zum Kauf des Grdst.-Nr. 123 GB Y._____ zum Preis von Fr. 2.02 Mio. verpflichtet. Es handelt sich somit um einen Vorvertrag, der den Kauf eines Grundstücks zum Gegenstand hat (vgl. Art. 655 Abs. 2 Ziff. 1 ZGB). Er bedarf zu