Grund (condictio ob causam finitam) erfolgt.15 Ob die Leistung ungerechtfertigt war, entscheidet sich nicht nach Billigkeit. Es geht demnach nicht darum, allgemein unbillige rechtliche Ergebnisse zu korrigieren.16 Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung führen die hinsichtlich nichtiger Grundstückkaufverträge erbrachten Geldleistungen zur Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht.17 Es liegt ein Fall der Zuwendung ohne jeden gültigen Grund vor.18