3.2.3. Ungerechtfertigte Bereicherung Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung hat derjenige, der in ungerechtfertigter Weise aus dem Vermögen eines anderen bereichert worden ist, die Bereicherung zurückzuerstatten. Die ungerechtfertigte Bereicherung ist eine Ausgleichshaftung für rechtlich unbegründete Vermögensvermehrung durch unverdientes Erhalten oder Behalten fremder Leistung oder durch unberechtigte Verwertung fremden Gutes.12