Von der Konventionalstrafe zu unterscheiden ist die Vereinbarung einer Schadenspauschalierung, die im Gegensatz zur Konventionalstrafe einen Schaden voraussetzt und keine Straffunktion hat.9 Während eine Schadenspauschalierung somit Beweiserleichterung bringen soll, dient die Konventionalstrafe dem Berechtigten in erster Linie als Druckmittel.10 Um der Pflicht zur Leistung der Konventionalstrafe zu entgehen, muss der Schuldner beweisen, dass ihn an der Leistungsstörung kein Verschulden trifft.11