Die Klägerin wäre bereit gewesen, einen Kaufvertrag gemäss Reservationsvertrag zu unterzeichnen, nicht jedoch einen im Kaufpreis abweichenden Vertrag, wie dies von der Beklagten nachträglich gefordert worden sei. Da der dadurch zustande gekommene Rücktritt der Klägerin ohne ihr Verschulden erfolgt sei, müsse die Beklagte die Fr. 70'0000.00 Anzahlung gemäss Reservationsvertrag zurückerstatten. Die Beklagte würde die von der Klägerin geleisteten Fr. 70'000.00 ohne jegliche Rechtsgrundlage und damit ungerechtfertigt zurückbehalten (Klage Rz. 6 ff.).