5.5. Mit Eingabe vom 23. Januar 2025 beantragte die Beklagte mit Zustimmung der Klägerin eine erneute Sistierung des Verfahrens. Mit Verfügung vom 24. Januar 2025 sistierte der Präsident das Verfahren bis zum 5. April 2025 oder Widerruf durch eine der Parteien. 5.6. Mit Eingabe vom 1. April 2025 ersuchte die Klägerin um sofortige Aufhebung der Sistierung. Mit Verfügung vom 1. April 2025 setzte der Präsident der Beklagten eine Frist bis zum 11. April 2025 zur Erstattung einer schriftlichen Antwort.