5.3. Mit Eingabe vom 25. November 2024 beantragte die Beklagte infolge aussergerichtlicher Vergleichsgespräche die Sistierung des Verfahrens. Mit Verfügung vom 26. November 2024 sistierte der Präsident das Verfahren bis zum 17. Dezember 2024 oder bis auf Widerruf durch eine der Parteien. Mit Verfügung vom 23. Dezember 2024 wurde die Sistierung bis 10. Januar 2025 oder Widerruf durch eine der Parteien verlängert. 5.4. Mit Verfügung vom 14. Januar 2025 setzte der Präsident der Beklagten eine erneute Frist zur Erstattung einer schriftlichen Antwort bis spätestens am 25. Januar 2025. -4-