3.5. Die Klägerin liess die Beklagte in der Folge für Fr. 70'000.00 zuzüglich 4 % Zins seit 21. Mai 2024 betreiben. Gegen den Zahlungsbefehl vom 17. Juni 2024 hat die Beklagte am 16. August 2024 Rechtsvorschlag erhoben (Klage Rz. 12; KB 3). -3- 4. Mit Klage vom 15. Oktober 2024 (elektronisch übermittelt am 16. Oktober 2024) stellte die Klägerin folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Beklagte habe der Klägerin den Betrag von CHF 70'000 nebst Zins zu 4 % seit dem 21. Mai 2024 2024 sowie CHF 104.00 Betreibungskosten zu bezahlen.