3.2. Im Reservationsvertrag wurde ein Kaufpreis in Höhe von Fr. 2'020'000.00 vereinbart. Zudem wurde festgelegt, dass die Klägerin der Beklagten als Anzahlung bei Unterzeichnung der Vereinbarung Fr. 70'000.00 zu zahlen hat (KB 6). 3.3. Gestützt auf die oben genannte Vereinbarung bezahlte die Klägerin der Beklagten die Anzahlung in Höhe von Fr. 70'000.00 Franken (Klage Rz. 6). 3.4. Mit Einschreiben vom 21. Mai 2024 trat die Klägerin vom Reservationsvertrag zurück und forderte die Beklagte auf, die bereits geleistete Anzahlung zurückzuerstatten (KB 8). Eine Rückerstattung durch die Beklagte ist nie erfolgt (Klage Rz. 8 ff.).