3. Der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamtes T._____ (Zahlungsbefehl vom 24. Januar 2024) wird im Umfang von Fr. 117'746.86 beseitigt. 4. Die Gerichtskosten in Höhe von Fr. 13’095.00 werden der Beklagten auferlegt und mit dem vom Kläger geleisteten Gerichtskostenvorschuss in der Höhe von Fr. 8'730.00 verrechnet. Die Beklagte hat der Obergerichtskasse den Fehlbetrag von Fr. 4’365.00 mittels beiliegenden Einzahlungsscheines zu bezahlen und dem Kläger den Betrag von Fr. 8'730.00 direkt zu ersetzen.