Im Restbetrag ist die erfolgte Zahlung an die Forderung aus den Leistungen von November 2023 anzurechnen. Diese sind nach dem oben gesagten mit Fr. 49'839.95 (E. 10.5) zu vergüten, womit nach Abzug der erfolgten Zahlung noch ein Restbetrag von Fr. 45’049.21 verbleibt. Mit Rechnung vom 30. November 2023 verlangte die D._____ AG die Bezahlung von Fr. 42'664.71 binnen 20 Tagen.