Den Aufwand für den Monat Dezember stellte die D._____ AG mit Rechnung Nr. 321/2023/12/01/f vom 31. Dezember 2023 über Fr. 5'706.34 in Rechnung. Darin wird um sofortige Zahlung gebeten (KB 69). Für den Monat Dezember schuldet die Beklagte einen Betrag von Fr. 5'350.05. Da der Beklagten die Rechnung am 3. Januar 2024 zugegangen ist (Klage Rz. 91), befand sich die Beklagte am 4. Januar 2024 mit der Zahlung in Verzug, womit ab diesem Datum Verzugszins geschuldet ist.