In der Mahnung muss der Gläubiger den Schuldner daher unmissverständlich zur Leistung auffordern,142 und klar angeben, in welchem Umfang er Leistung fordert. Geldforderungen sind daher zu beziffern.143 Praxisgemäss gilt eine in der Rechnung gesetzte Zahlungsfrist, wie z.B. "zahlbar 30 Tage netto" als (befristete) Mahnung, wobei der Schuldner im Falle der Nichtbezahlung innert der Frist, nach deren Ablauf ohne weitere Mahnung in Verzug gerät.144 Als Mahnung gilt sodann auch eine Rechnung mit dem Vermerk "sofort zahlbar".145