Die Beklagte sieht einen Interessenkonflikt im Umstand, dass die D._____ AG für die BJ._____ tätig war, in denen auch Filialen der F._____ GmbH eingemietet waren. Das Vorliegen unterschiedlicher Interessenlagen der BJ._____ und der Beklagten hat die Beklagte indessen nicht dargetan und ist auch nicht ersichtlich. Soweit die Beklagte den Vorwurf der unsorgfältigen Ausführung des Auftrags erhebt, ohne konkret zu beschreiben, welche Aspekte der