10.4.2. Würdigung Die Doppelübernahme eines Auftrags kann die Treuepflichten des Beauftragten verletzen, wenn die Gefahr einer Interessenkollision besteht.138 Der Auftragnehmer unterliegt einem Interessenkonflikt, wenn er die Wahrung fremder Interessen übernommen hat und dabei Entscheidungen zu treffen hat, mit denen er sich potenziell in Konflikt zu eigenen oder anderen ihm zur Wahrung übertragenen Interessen begibt.139