10.4. Keine Herabsetzung wegen Sorgfaltspflichtverletzung oder Interessenkonflikt 10.4.1. Parteibehauptungen Die Beklagte ist weiter der Ansicht, dass der D._____ AG kein Honorar zustehe, da sie ihrer Informationspflicht bezüglich der indirekten Verbindung zu der F._____ GmbH durch das Mandatsverhältnis mit der BJ._____ und dem damit verbundenen potenziellen Interessenkonflikt nicht nachgekommen sei (Antwort Rz. 46 und 67; Duplik Rz. 35). Weiter sei der Vertrag E.___