Insgesamt sind dem Kläger somit weitere 13 Stunden zum Tarif von Fr. 249.00 zuzusprechen, was einem Betrag von Fr. 3'237.00 (exkl. MwSt.) entspricht. Hiervon entfallen Fr. 2'241.00 auf Oktober 2023 und Fr. 996.00 auf November 2023. 10.3.2.16. Kostendach und Rabatt Die Beklagte macht geltend, dass trotz der E-Mail von P._____ vom 26. Oktober 2023, wonach für die Phase 1 (bis 2 Wochen), somit bis 9. November 2023, im Kostendach von Fr. 20'000.00 zu bleiben sei, bis und mit dem - 83 - 9. November 2023 Honoraraufwendungen von Fr. 38'968.00 verrechnet worden seien (Duplik Rz. 27 und 33).