Insgesamt beträgt sein Honoraranspruch somit Fr. 45'442.50 (exkl. MwSt.) bzw. Fr. 48'941.57 (inkl. MwSt.). 10.3.2.15. Weitere (noch) nicht abgerechnete Stunden Da der Kläger ein Honorar von Fr. 51'174.00 (inkl. Nachlass zur Budgeterreichung von Fr. 11'698.50; exkl. MwSt.) geltend macht, ist auf die als "nicht abgerechnet" gekennzeichneten Stunden einzugehen. Diese betreffen bei O._____ 9 Stunden im Oktober und 4 Stunden im November und bei BO._____ 1 Stunde im November 2023. Zu den von O._____ erbrachten Stunden hat sich die Beklagte nicht geäussert und sie damit auch nicht bestritten.