10.3.2.13. Aufwand von BL._____ November 2023 BL._____ hat im November 2023 die Due Diligence zur IT-Architektur der F._____ GmbH erstellt (vgl. KB 78 S. 11 - 14). Der dafür geltend gemachte Aufwand von insgesamt 29.5 Stunden wurde von der Beklagten nur ungenügend bestritten (Replik Rz. 67; Duplik Rz. 69) und ist daher dem Entscheid zu Grunde zu legen. 10.3.2.14. Zwischenfazit Im Ergebnis ergibt sich für Oktober 2023 ein Honoraranspruch des Klägers in folgender Höhe (alle Beträge exkl. MwSt.): - 82 -