Der Kläger hat den behaupteten Aufwand nicht genügend substantiiert. So bleibt insbesondere unklar, welche Arbeit J._____ in Bezug auf die "Abstimmung BK._____ zu Mix Szenario" und "Präsentation final korrigieren" erbracht hat. Weiter wurde bereits unter dem Vertrag Vertriebsorganisation ein Aufwand von J._____ vom 23. November 2023 von insgesamt 8 Stunden berücksichtigt. In diesen sind auch 0.5 Stunden im Zusammenhang mit der Due Diligence-Präsentation enthalten (Replik Rz. 39 S. 59, drittletzte und letzte Zeile). Schliesslich hat der Kläger aber auch nicht begründet, weshalb J.___